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   VGH Bayern, 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739   

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https://dejure.org/2005,15878
VGH Bayern, 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739 (https://dejure.org/2005,15878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739 (https://dejure.org/2005,15878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 (https://dejure.org/2005,15878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Untersagung einer Einzelstellplatznutzung; Voraussetzungen einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans; Ausschluss der Angrenzung von Baugrundstücke an eine Fahrbahn durch einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Bebauungsplan; Gemeinschaftsgaragen; Einzelstellplatz im Vorgarten; Nutzungsuntersagung; Aufhebung im Widerspruchsverfahren; Klage der Gemeinde; fehlende Erschließung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließung eines Stellplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 16.05.1983 - 14.B - 1294/79

    Bauleitplanung: Festsetzung von Sammelgaragen und Sammelstellplätzen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2005 - 25 ZB 01.1739
    Anders als das Verwaltungsgericht neigt der Senat der Auffassung zu, dass Einzelstellplätze durch Bebauungsplan schon vor Einführung des § 12 Abs. 6 BauNVO ausgeschlossen werden konnten (vgl. hierzu insbesondere das Urteil des BayVGH vom 16.5.1983 BayVBl 1983, 593 , das sich auf einen am 6.7.1968 in Kraft getretenen Bebauungsplan bezieht; vgl. auch BVerwG vom 24.4.1970 BayVBI 1970, 285; Bielenberg in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, RdNr. 54 a.E. und 180 zu § 9 BauGB ), und dass der Kläger Einzelstellplätze im Baugebiet "F" schon mit der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplans (in Kraft getreten am 9.7.1995) und auch mit der 3. Änderung (in Kraft getreten am 9.8.1976) tatsächlich ausschließen wollte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.2015 - 8 A 10833/15

    Ungenehmigte baurechtswidrige Garage muss beseitigt werden

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt, bezieht sich das Erfordernis der gesicherten Erschließung auf das Bauvorhaben; für die Sicherung der Erschließung ist deshalb nicht die Zugänglichkeit des Baugrundstücks, sondern die des Bauvorhabens ausschlaggebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1990 - 4 B 62.90 -, BauR 1990, 337 und juris, Rn. 5; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 7. Februar 2005 - 25 ZB 01.1739 -, ZfBR 2006, 63 und juris, Rn. 5 [fehlende Erschließung für einen Stellplatz]; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2010 - 7 A 1348/09 -, juris, Rn. 5 [keine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile]; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, 93. EL 2015, § 30, Rn. 16).
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